
Geprüftes Produkt bedeutet nicht behördliche Produktzulassung
Wasser und Acetonitril für die PFAS-Analytik sind anhand der angegebenen Herstellerprüfungen und Spezifikationen zu bewerten. Ein Hinweis auf bestandene Prüfungen nach EPA 533/537.1 bedeutet weder eine gesonderte EPA-Zulassung des Handelsprodukts noch eine Leistungsgarantie für jede Laboranwendung.
Das betreffende Scharlab-Sortiment richtet sich an Analysen mit niedrigen Hintergrundanforderungen. Der genaue Produktcode ist anhand aktueller technischer Unterlagen und der eigenen Methodenanforderungen auszuwählen.
Den Trinkwasserbereich nicht auf jede Matrix übertragen
EPA 533 und 537.1 wurden für die PFAS-Analyse von Trinkwasser entwickelt. Eine Nennung auf der Produktseite belegt nicht automatisch die Eignung für Abwasser, Boden oder Lebensmittel. Zielanalyten, Probenart und Qualitätskontrollanforderungen sind in der einschlägigen Methode zu prüfen.
Blindwerte gehören zur Produktfreigabe
Neben dem Lösungsmittel können Behälter, Verschlüsse, Vorbereitungsmaterialien und das Analysensystem zum Hintergrund beitragen. Ein Flaschenwechsel allein beseitigt daher nicht zwingend die Kontaminationsquelle. Materialien und Blindwertarten sind nach der jeweils geltenden Labormethode auszuwählen.
- Herstellerangaben zum Prüfumfang und gegebenenfalls zur Nachweisgrenze lesen.
- Produkt- und Chargenidentität mit Blindwertaufzeichnungen verknüpfen.
- Neue Chargen vor der Verwendung anhand der Methodenkriterien bewerten.
PFAS-frei ist nicht mit absolut null gleichzusetzen
Eine Abwesenheitsaussage gilt im Rahmen der untersuchten Verbindungen und der Messfähigkeit des Verfahrens. Daraus folgt nicht, dass jede PFAS-Verbindung unter allen Bedingungen absolut ausgeschlossen ist. Für eine Anfrage Methodenfassung, Zielanalyten, Wasser- oder Acetonitrilbedarf, Gebinde und benötigte Nachweise nennen.
Quellen
Primäre und institutionelle Quellen, die für diesen Beitrag herangezogen wurden.
Bildnachweis: James Reynolds / USGS · Quelle · Public Domain (source declaration)


